Struktur


✏ Konzeptentwurf ↶︎

Als Eigentümerin des jeweiligen Grundstücks wird eine Kapitalgesellschaft gegründet, die ihrerseits zu 51% Eigentum des Arbeitendenkollektivs ist und zu 49% Eigentum der Bodenassoziation, welche damit eine Sperrminorität innehat und so unter anderem die Reprivatisierung verhindert.

Die (regionale, später ggf. überregional zu föderierende) Bodenassoziation ist wiederum eine Kapitalgesellschaft, die zu 51% Eigentum eines Verwaltungskollektivs ist und zu 49% Eigentum eines Miteigentumskorrektivs. Letzteres ist als Genossenschaft oder ähnliche Personengesellschaft angedacht, in der alle assoziierten Betriebe jeweils einen gleichberechtigten obligatorischen Sitz haben. Damit wird eine Machtakkumulation beim Verwaltungskollektiv entscheidend eingeschränkt.

Organigramm

Ein Solidaritätsfonds der Bodenassoziation, in den alle assoziierten Betriebe regelmäßig einen zu verabredenden Betrag einzahlen, wird vom Verwaltungskollektiv mit Rechenschaft gegenüber dem Miteigentumskorrektiv treuhandverwaltet. Aus diesem Fonds können Querfinanzierungen, der Ausgleich von Ausfällen und Zuschüsse zu Neugründungen bezahlt werden sowie die laufenden Kosten des Verwaltungskollektivs getragen. Dieses soll langfristig nicht nur die Infrastruktur verwalten, sondern auch die Betriebe vor Ort besuchen, betreuen, beraten und ggf. Expertisen vermitteln.

An die lokalen Arbeitendenkollektive angeschlossene Konsumkooperativen sollen gemäß Mindeststandards formell integriert sein. Das bedeutet praktisch, dass die Mitglieder der jeweiligen Kooperative nicht nur je einen gleichberechtigten Eigentumsanteil dieser halten, sondern dass die gesamte Konsumkooperative als Gesellschaft, zum Beispiel in Form einer Genossenschaft, einen Sitz im entsprechenden Arbeitendenkollektiv hat, während alle in diesem Arbeitenden automatisch auch Kooperativenmitglieder sind und entsprechend je einen Anteil an der Konsumkooperative haben. So findet eine wechselseitige Integration statt, die gemeinsame Entscheidungen derer, die sie betreffen, strukturell stützt.

Rechtlich vorgeschriebene Geschäftsführende und Vorstände der Kapital- und Personengesellschaften können mittels Binnenvereinbarungen zu bloßen Papierpositionen gemacht und ihre hierarchischen und repräsentativ-demokratischen Funktionen somit ausgehebelt werden, indem sie sich kategorisch den Entscheidungen ihres Plenums anschließen und im Gegenzug von außerordentlicher Haftungspflicht entbunden werden.


✴ Potenzielles Pilotprojekt ↶︎

Neben den Gesellschaftsgründungen für die Grundstruktur der Bodenassoziation ist als potenzielles Pilotprojekt ein Saatgutkollektiv angedacht. Dieses könnte nicht nur zukünftige weitere assoziierte Kollektivbetriebe beliefern und ihnen ggf. Rabatte einräumen, es wäre auch ökonomisch ein relativ sicheres Unternehmen, da es im Handel generell verhältnismäßig wenig Saatgut aus umweltgerechtem Anbau gibt und schon gar kein ausdrücklich veganes.